In Zusammenarbeit mit der Ortsgruppe des BUND Naturschutz, haben wir ein Infoflyer zum Planfeststellungsverfahren herausgebracht.
Hierbei handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturmaßnahmen, wenn eine Vielzahl von öffentlichen sowie auch privaten Interessen der Bevölkerung betroffen sind, zum Beispiel bei Straßen, Schienen oder auch Flugplätzen. In Bayern wird das Planfeststellungsverfahren von der Regierung, in unserem Fall der Regierung von Oberbayern betreut.
1. Die Unterlagen für die Beantragung einer Umgehungsstraße werden zum Beispiel vom
Straßenbauamt Rosenheim an die Regierung von Oberbayern geschickt.
2. Hier werden die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Qualität geprüft.
3. Sind die Mängel gravierend, werden die Unterlagen ans Amt zurückgeschickt.
Bei einer Positiven Prüfung wird nun das Planfeststellungsverfahren eröffnet und die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt.
4. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, die das
Bauvorhaben tangieren angehört, z.B. der Forstbetriebe, Wasserwirtschaftsamt, Umweltbehörden, etc.
a. Die Unterlagen werden in den betroffenen Gemeinden einen Monat zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.
b. Jeder (Privatpersonen und Umweltverbände) kann Einwände einbringen.
5. Im Anschluss kommt das Einspruchsverfahren
a. Bei der Anhörung kann man als Einwender
6. Nach diesen Schritten wird die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss
(Baugenehmigung) erarbeiten
a. Im Planfeststellungsbeschluss müssen alle Einwendungen, bzw. alle Belange von
Naturschutz, Landwirtschaft sowie Eigentum mit den Argumenten, die für das Bauvorhaben sprechen, abgewogen werden.
b. Einwände die nicht bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht wurden, sind vom
Klageverfahren ausgeschlossen.
Aus diesem Grund nehmen Sie ihre Rechte und Möglichkeiten wahr und beteiligen Sie sich mit Ihren persönlichen Einwänden und ihrer Betroffenheit.
7. Wenn
a. es keine Einwände gibt,
kann die Straße entsprechend der Planung gebaut werden und es besteht damit Baurecht für die Straße.
b. Einwände eingereicht werden,
wird die Regierung von Oberbayern das Straßenbauamt Rosenheim um eine Stellungnahme bezüglich der einzelnen Einwände bitten. Anschließend wird die Regierung zu einem Erörterungstermin einladen. Bei diesem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit dem Straßenbauamt Rosenheim, den Behörden, den Betroffenen und den Einwendern erörtern um nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen.
Wenn der Plan in diesem Zuge wesentlich geändert werden muss, kann das Verfahren gegebenenfalls von vorne beginnen.
8. Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
a. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst einen ganzen Schwung an Genehmigungen. Unter
anderem wird hierbei die Baugenehmigung erteilt. In diesem Zuge wird den Einwendern schriftlich oder per öffentlichen Aushang (je nachdem wie viele es gibt) mitgeteilt wie mit Ihren Einwendungen umgegangen wurde.
b. Ab diesem Zeitpunkt der Veröffentlichung gibt es eine einmonatige Klagefrist.
"Ich bin durch die geplante Umgehungsstraße von Schwaberwegen und Moos betroffen, weil...“